Mit Förderung ins nachhaltige Eigenheim:
Effizienzhaus-Standards im Überblick

05. Oktober 2021

Für die Beheizung von Wohnraum und die Bereitung von Warmwasser werden in Deutschland jährlich pro Kopf einige Tausend Kilowattstunden an Energie verbraucht. Energie, die häufig aus fossilen Brennstoffen und wenig umweltverträglich gewonnen wird.

Die Energieeffizienz von Immobilien ist deshalb ein entscheidender Faktor für Erfolge im Kampf gegen den Klimawandel. Mit der Effizienzhaus-Förderung wird die Herstellung energieeffizienter Gebäude von staatlicher Seite unterstützt.

Was versteht man unter einer Effizienzhaus-Förderung?

Aktuell legt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Förderbank zahlreiche Förderprogramme in den Bereichen Bauen, Wohnen und Energiesparen auf. Sie unterstützt Eigentümer dabei, Wohnraum energieeffizient zu sanieren oder neu zu bauen. Ziel ist es, den CO2-Ausstoß zu verringern. Hierfür vergibt die KfW-Bank Darlehen mit attraktiven Zinskonditionen und Zuschüssen zur Tilgung. Möchte man ohne Finanzierung ein Eigenheim kaufen, besteht seit dem 01.07.2021 auch die Möglichkeit, alternativ einen Direktzuschuss in Anspruch zu nehmen. Bei Bedarf finden Sie auf dem Portal der KfW-Bank hierzu Informationen im Detail.

Zwei Personen lehnen sich über Baupläne und zeichnen etwas ein.

Was ist ein Effizienzhaus?

Das „Effizienzhaus“ – vormals KfW-Effizienzhaus – steht für einen bestimmten energetischen Standard. Um die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar zu machen, wurde als Basis das Effizienzhaus 100 als Referenzgebäude geschaffen. Es beschreibt die energetischen Mindestanforderungen und erfüllt damit lediglich die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), ohne diese zu unterschreiten. Vielleicht hierzu ein kleiner Hinweis: Der Gesetzgeber hat mit dem GEG am 1. November 2020 die ehemalige Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst und zu einer Vorschrift zusammengefasst. Im Wesentlichen sind für die Energieeffizienz eines Gebäudes der Energiebedarf und die Wärmedämmung ausschlaggebend. Die entsprechenden Kennzahlen hierfür sind zum einen der Primärenergiebedarf QP und zum anderen der Transmissionswärmeverlust H‘T.

Was bedeutet Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf umfasst die Menge an Energie, die zur Deckung des gesamten Endenergiebedarfs sowie für die Erzeugung und Bereitstellung dieses benötigt wird. Zur Endenergie zählt etwa die Energie für die Warmwasserbereitung oder die Beheizung des Gebäudes. Auch die Lüftung und der für den Betrieb benötigte Strom erhöhen den Endenergiebedarf. Wird für die Gewinnung und den Transport der Endenergie wiederum zusätzliche Energie aufgewendet, ist dieser Anteil ebenfalls zur Primärenergiemenge hinzuzurechnen. Je niedriger der Gesamtwert ist, desto besser für den Effizienzhaus-Standard und somit auch für die Umwelt.

Was bedeutet Transmissions­­wärmeverlust?

Der Transmissionswärmeverlust bezeichnet die Energiemenge, die ein beheiztes Gebäude nach außen abgibt. Entscheidend hierfür ist die Dämmwirkung der einzelnen Bauteile (U-Wert). Auch hier gilt: Je niedriger der kumulierte Transmissionswärmeverlust der gesamten Immobilie, desto besser für die Energieeffizienz.

Das GEG definiert für beide Größen Höchstwerte, die Neubauten grundsätzlich nicht überschreiten dürfen. Sie entsprechen dem Effizienzhaus-100-Standard.

Auf einem Bauplan liegt eine Energieeffizienz-Skala bestehend aus dreidimensionalen, bunten Holzblöcken.

Welche Effizienzhaus-Standards gibt es?

Das Effizienzhaus 100 als gesetzlicher Mindeststandard wurde oben bereits beschrieben.

Ursprünglich durch die KfW-Bank etabliert, definiert seit 2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mehrere weitere Effizienzhaus-Standards. In welchem Umfang die Förderung möglich ist, hängt vom erreichten Standard ab. Außerdem muss grundlegend zwischen Neubauten und Bestandsimmobilien unterschieden werden.

Die Kennzahl des Standards (zum Beispiel die „55“ bei „Effizienzhaus 55“) gibt an, wie viel Prozent des Primärenergiebedarfs im Vergleich zum Referenzgebäude für das Haus maximal erlaubt sind. Ein Effizienzhaus 55 darf demnach höchstens 55 Prozent der Primärenergie des Referenzgebäudes benötigen. Je kleiner die Zahl des Effizienzhauses, desto besser der Energiestandard und entsprechend höher die mögliche Förderung.

Novelle & Erweiterung der Förderprogramme ab dem 1. Juli 2021

Anfang 2021 wurde die Förderung für Effizienzhäuser in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu geregelt und vereinfacht: Grundlegend werden mit dem BEG die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich der KfW-Bank und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) schrittweise integriert und neu geordnet. Seit dem 1. Juli 2021 sind alle Überarbeitungen abgeschlossen und die neuen Förderprodukte (wie bisher) bei der KfW-Bank verfügbar. Zum 1. Januar 2023 wird es dann nochmals eine Anpassung geben, da ab diesem Zeitpunkt zwar alle Kreditförderungen bei der KfW verbleiben, die Zuschussförderungen allerdings vom BAFA übernommen werden.

Im Neubaubereich wurden die ehemaligen KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren“ (Programm 151, 152) und „Energieeffizient Bauen“ (Programm 153) durch die neuen Programme 261, 262 (Wohngebäude – Kredit) und das Programm 461 (Wohngebäude – Zuschuss) ersetzt. Auch für Gebäude im Bestand gibt es einige Aktualisierungen: Der vormals förderfähige Effizienzhaus-Standard 115 entfällt und das Effizienzhaus 40 wird für Bestandsgebäude eingeführt.

Ein wesentlicher Bestandteil der Fördernovelle ist die Einführung der grundsätzlichen Wahlmöglichkeit zwischen Förderkredit und Förderzuschuss. Hatte man vormals nur die Möglichkeit, eine Förderung in Kombination mit einer Finanzierung zu erhalten, besteht mit der neuen BEG nun die Option, einen Direktzuschuss (ohne Finanzierung) zu wählen.

Darüber hinaus wurde für die Effizienzhäuser 55 und 40 zusätzlich die Erneuerbare-Energien- und Nachhaltigkeits-Klasse eingeführt. Erreichen moderne Wohnungen diese Vorgaben (siehe unten), steigt der Förderkredit von 120.000 Euro auf bis zu 150.000 Euro. Gleichzeitig erhöht sich auch der Tilgungs- bzw. Direktzuschuss um weitere 2,5 Prozent bei Neubauten bzw. um 5 Prozent im Bestand.

Die Vorgaben im Überblick:

  • Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse): Durch eine neu eingebaute Heizungsanlage werden auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 Prozent des benötigten Energiebedarfs abgedeckt.
  • Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse): Eine akkreditierte Zertifizierungsstelle muss bei Neubauten bestätigen, dass die Anforderungen des staatlichen Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) oder eines vergleichbaren Bewertungssystems (registrierte Alternativen) erfüllt werden. Die entsprechenden Kriterien und Bedingungen werden durch das Bundesbauministerium festgelegt.

Welche Effizienzhaus-Standards gibt es für die Sanierung im Bestand?

Für die Sanierung von Immobilien im Bestand unterscheidet die BEG sechs Standards.

Effizienzhaus Primär­energiebedarf Transmissions­wärmeverlust
40 40 Prozent 55 Prozent
55 55 Prozent 70 Prozent
70 70 Prozent 85 Prozent
85 85 Prozent 100 Prozent
100 100 Prozent 115 Prozent
Denkmal 160 Prozent

Die Förderhöhe beträgt maximal 120.000 Euro je Wohneinheit. Der Zuschuss liegt je nach erreichtem Standard bei 25 bis 45 Prozent des Darlehens bzw. der förderfähigen Kosten. Wird durch die Sanierung die EE-Klasse erreicht, erhöht sich die maximale Förderung auf 150.000 Euro je Wohneinheit. Davon stehen 30 bis 50 Prozent als Direktzuschuss bereit bzw. müssen nicht zurückgezahlt werden. Liegt ein Fahrplan für die Sanierung vor, gewährt die BEG weitere 5 Prozent Zuschuss.

Welche Effizienzhaus-Standards gibt es im Neubau?

Der Effizienzhaus-Standard sieht für einen Neubau drei mögliche Stufen vor.

Effizienzhaus Primär­energiebedarf Transmissions­wärmeverlust
40+ 40 Prozent 55 Prozent
40 55 Prozent 55 Prozent
55 55 Prozent 70 Prozent

Der Spitzenstandard, das Effizienzhaus 40+, wurde zum 1. April 2016 eingeführt. Es sind dieselben Vorgaben wie für das Effizienzhaus 40 einzuhalten. Hinzu kommt das zusätzliche „Plus-Paket“:

  • Einbau eines Stromerzeugers auf der Grundlage erneuerbarer Energie (zum Beispiel Photovoltaik, kleine Windkraftanlage, Kraft-Wärme-Kopplungsanlage)
  • Installation eines Stromspeichers (Batteriespeichersystem)
  • Nutzung einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Benutzerinterface zur Visualisierung von Stromverbrauch und -erzeugung

Auch bei Neubauten beträgt die Förderhöhe der einzelnen Programme grundsätzlich bis zu 120.000 Euro. Erfüllt das Effizienzhaus die EE- oder die NH-Klasse, sind sogar 150.000 Euro Fördersumme möglich. Je nach Standard beträgt der Zuschuss (wahlweise Tilgungs- oder Direktzuschuss) zwischen 15 und 25 Prozent.

Wie erreicht man den Standard „Effizienzhaus 55“?

Um die Einstufung als “Effizienzhaus 55“ zu erreichen, muss die thermische Hülle des Gebäudes besondere Anforderungen erfüllen. So macht die BEG konkrete Vorgaben zum maximalen Transmissionswärmeverlust. Hierbei ist insbesondere auf gute Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von Dachflächen und -gauben, Decken, Fenstern, Wänden und Türen zu achten. Darüber hinaus dürfen nur maximal 55 Prozent der für die Versorgung des Referenzgebäudes benötigten Primärenergie verbraucht werden.

Als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie setzt nyoo auf energieeffizientes Bauen und errichtet Neubauten ausschließlich mindestens im Effizienzhaus-55-Standard. Somit profitieren Kunden der innovativen Neubauprojekte nicht nur beim Kauf durch die Förderung der BEG, sondern auch in der späteren Nutzungsphase durch niedrige Energiekosten.

Auf einem Bauplan liegen Arbeitsutensilien wie Lineal, Schutzbrille, gelber Helm und Mappen.

Welche Chancen und Risiken bringt das Effizienzhaus mit sich?

Kritiker der Effizienzhaus-Programme führen die hohen Initialkosten für kostenintensive, energieeffiziente Technologien als negativen Punkt an. Und in der Tat – die Mehrkosten verschlingen oft einen wesentlichen Teil der Förderung. Dennoch lohnt sich ein Kredit oder die Zuschussförderung für Eigentümer oder Bauherren – egal ob Effizienzhaus 55, 40 oder 40+.

Die Vorteile überzeugen:

  • Kredit & Zuschuss: Ein zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro kann bei der Finanzierung eines Effizienzhauses wertvolle Unterstützung bieten. Das Programm sieht im Neubau außerdem einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent vor. Alternativ kann man sich den Zuschuss auch direkt (ohne Finanzierung) auszahlen lassen. In beiden Fällen ist dieser Betrag geschenkt und muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Geringere Kosten: Das Effizienzhaus punktet mit geringeren Heiz- und Energiekosten. Diese resultieren aus dem Einsatz effizienter Technologien. Langfristig gesehen zahlen sich diese Maßnahmen positiv aus – für Umwelt und Geldbeutel.
  • Amortisation: Den Fördergeldern stehen zwar hohe Initialkosten gegenüber. Dank geringerer Energiekosten amortisieren sich die höheren Kosten für Bau oder Sanierung aber schnell.
  • Wertsteigerung: Innovative Technologien steigern den Wert der Immobilie.
  • Nachhaltigkeit: Verzichten Bauherren auf fossile Brennstoffe und Verschwendung von Energie, leisten sie aktiv einen Beitrag zum Umweltschutz.
  • Wohnkomfort: Moderne Technik verbessert auch den Wohnkomfort, etwa durch eine Optimierung des Wohnraumklimas mittels Lüftungsanlage.

Welche Vorteile haben Kunden bei nyoo?

Die nyoo-Mission ist klar – bezahlbaren Wohnraum schaffen! Dabei profitieren die Kunden gleich auf mehreren Ebenen:

  • Social-Impact-Invest: nyoo setzt auf innovative Wohnkonzepte, die in guten Lagen im Speckgürtel gefragter Metropolen bezahlbaren Wohnraum schaffen. Investoren können mit ihrem Investment Gutes tun, das Thema Nachhaltigkeit vorantreiben und zugleich ihr Kapital bei stabilen Cashflows vermehren.
  • Innovation: nyoo definiert den Prozess der Immobilienentwicklung. Die konsequente Digitalisierung, BIM-Methoden, Lean-Prozesse und größte Transparenz ermöglichen jederzeit die volle Kontrolle. Innovative Wohnkonzepte und die bewährte Instone-Qualität garantieren den Erfolg des Investments.
  • Nachhaltigkeit: Umweltschutz beginnt für nyoo nicht erst beim Bauen mit energieeffizienten Technologien und umweltfreundlichen Materialien. Schon bei der Planung setzen die erfahrenen Wohnraumentwickler beispielsweise auf innovative Mobilitätskonzepte. Ob ÖPNV-Haltestelle, Car- und Bike-Sharing oder E-Ladestation – dank durchdachter Lösungen werden Ressourcen geschont und schädliche Umweltgase vermieden. Gleichzeitig strecken die Experten ihre Fühler schon in Richtung zukünftiger Trends aus. Sie investieren ihr Herzblut in die Entwicklung innovativer Ansätze, die etwa die Holz-Hybrid-Bauweise und erneuerbare Energien voranbringen.

Anm. d. Red.: Dieser Artikel wurde zuletzt am 18. August aktualisiert. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und versuchen, Sie regelmäßig über Änderungen auf dem Laufenden zu halten. Weitere Informationen zu Förderprogrammen finden Sie in den Vorgaben des GEG.

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2021-10-28T09:40:19+02:00
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